Allgemeine Geschäftsbedingungen der DeviTec GmbH




1. Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Erbringung von Dienstleistungen durch die DeviTec GmbH.

1.2 Der Auftraggeber erkennt mit der Erteilung eines Auftrags die jeweils zum Zeitpunkt gültigen AGB sowie das entsprechende Leistungsverzeichnis an, auch wenn darauf nicht gesondert hingewiesen wird. Die Regelungen gelten ebenso für alle künftigen Vereinbarungen über Dienstleistungen mit der DeviTec, auch ohne ausdrückliche Bezugnahme.

1.3 Umfang, Art, Termine und Preise der Leistungen werden in gesonderten Vereinbarungen unter Bezugnahme auf diese AGB definiert. Bei Abweichungen haben Einzelvereinbarungen oder kundenindividuelle Vertragsunterlagen (z. B. Angebote der DeviTec) Vorrang. Abweichende AGB des Auftraggebers kommen nicht zur Anwendung, selbst wenn Leistungen durch die DeviTec ohne ausdrücklichen Widerspruch erbracht werden.

1.4 Angebote der DeviTec sind stets freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als bindend gekennzeichnet.



2. Ausführung der Leistungen

2.1 Grundlage für die von DeviTec zu erbringenden Dienst- und Werkleistungen ist der zugrunde liegende Vertrag. Beratungs- und Consultingangebote gelten grundsätzlich als Dienstleistungen und werden nach Zeitaufwand und Materialeinsatz berechnet. Nur wenn ausdrücklich als solche bezeichnet, gelten Leistungen als Werkleistungen.

2.2 Terminangaben und Fristen verstehen sich grundsätzlich als Richtwerte, es sei denn, sie werden schriftlich als verbindlich vereinbart. Im Falle eines schuldhaften Verzugs bei verbindlichen Fristen haftet DeviTec für den nachweisbaren Schaden des Auftraggebers. Diese Haftung entfällt bei Ereignissen höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren Störungen, wie z. B. Lieferverzögerungen, behördlichen Anordnungen oder Streiks. In solchen Fällen erfolgt eine Benachrichtigung des Auftraggebers innerhalb einer Woche.

2.3 Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt durch DeviTec eigenverantwortlich. Bei Werkleistungen übernimmt DeviTec die Koordination sowie die qualitative Überwachung. Die Integration in die Betriebsabläufe des Auftraggebers liegt in dessen Verantwortung. Gleiches gilt für die Zielverfolgung durch die beauftragten Leistungen, sofern keine ausdrückliche Beratungspflicht von DeviTec besteht.

2.4 Alle Leistungen werden fachgerecht und nach aktuellem technischem Standard durch qualifiziertes Personal ausgeführt. DeviTec behält sich vor, Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen. Diese unterliegen nicht den Weisungen des Auftraggebers und stehen in keinem arbeitsrechtlichen Verhältnis zu diesem. Bei namentlicher Benennung in Einzelvereinbarungen stellt DeviTec im Fall eines Personalwechsels gleichwertige Qualifikation sicher. Bei berechtigtem Interesse kann der Auftraggeber den Austausch verlangen und trägt dann die Einarbeitungskosten.

2.5 Sofern notwendig, erstellt DeviTec gemeinsam mit dem Auftraggeber einen Zeit- und Arbeitsplan, der bei Bedarf angepasst wird. Auf Anforderung wird über den Fortschritt berichtet. Gespräche zur Anpassung von Leistungen, Zeitrahmen oder Kosten können durch DeviTec protokolliert werden. Widerspricht der Auftraggeber dem Protokoll nicht innerhalb einer Woche nach Zugang, wird es verbindlich.



3. Leistungsänderungen

3.1 Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs, prüft DeviTec das Anliegen und unterbreitet ggf. ein Angebot. Die Ausführung kann abgelehnt werden, wenn sie nicht umsetzbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist.

3.2 Für Prüfung und Ausarbeitung eines Nachtragsangebots kann DeviTec eine Vergütung auf Zeitbasis gemäß aktueller Preisliste berechnen, sofern keine andere Absprache getroffen wurde. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend der Unterbrechungsdauer sowie einer angemessenen Wiederanlaufzeit.



4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche in diesem Dokument sowie im Einzelvertrag vorgesehenen Mitwirkungen kostenfrei, fristgerecht und vollständig zu erbringen.

4.2 Er hat in seinem Einflussbereich alle Voraussetzungen für eine reibungslose Leistungserbringung zu schaffen. Insbesondere muss der Zugang zu Räumlichkeiten, Maschinen, Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln gewährleistet sein. Diese müssen frei zugänglich, betriebsbereit und ohne Hilfsmittel erreichbar sein.

4.3 Der Auftraggeber koordiniert Leistungen Dritter so, dass dadurch keine Beeinträchtigungen oder Mehraufwände für DeviTec entstehen.

4.4 Verspätete oder unvollständige Mitwirkungspflichten führen zu Wartezeiten und Zusatzkosten, die DeviTec nach aktuellen Stundensätzen abrechnen darf. Werden diese Leistungen nach Fristablauf oder im Notfall durch DeviTec übernommen, sind die daraus entstehenden Kosten ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen. Weitere Rechte bleiben unberührt.



5. Vertragsschluss

Die Bestellung von Leistungen durch den Auftraggeber stellt ein verbindliches Angebot dar. DeviTec kann dieses innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder durch Leistungserbringung annehmen.



6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand gemäß vereinbarter Stundensätze oder zum Festpreis. Liegt keine Preisvereinbarung vor, gilt die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

6.2 Bei Rechnungsbeträgen unter 500,00 € netto fällt ein Zuschlag von 80,00 € zzgl. USt. an. Die Rechnungsübermittlung erfolgt per E-Mail. Bei postalischem Versand wird eine Gebühr von 25,00 € zzgl. USt. erhoben.

6.3 Warte- und Ausfallzeiten, die DeviTec nicht zu vertreten hat, werden entsprechend der gültigen Stundensätze berechnet.

6.4 Zeit- und Materialschätzungen sind unverbindlich. Werden diese voraussichtlich überschritten, informiert DeviTec den Auftraggeber. Ohne schriftliche Zustimmung erfolgt keine wesentliche Überschreitung.

6.5 Zusatzleistungen werden nach separatem Angebot oder pauschal mit 5,90 € je angefangene 5 Minuten berechnet.

6.6 Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich erfolgen.

6.7 Bei Zahlungsverzug kann DeviTec nach Fristsetzung die Leistung einstellen. Weitere Rechte bleiben unberührt. Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6.8 Forderungen können zu Finanzierungszwecken abgetreten werden, sofern Rechte des Auftraggebers gewahrt bleiben.

6.9 Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.10 Angemessene Vorschüsse und Teilrechnungen dürfen gestellt werden. Auch ohne ausdrückliche Kennzeichnung gelten Zwischenrechnungen als rechtmäßig.

6.11 Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet. Weitere Verzugsschäden können geltend gemacht werden.

6.12 Wird nach Vertragsschluss eine Gefährdung des Zahlungsanspruchs erkennbar, ist DeviTec berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.



7. Gewährleistung

7.1 Der Auftraggeber muss Mängel umgehend nach Feststellung anzeigen.

7.2 Gewähr wird nur für die ausdrücklich beauftragten Leistungen übernommen. Für die Gesamtanlage oder Konstruktion wird keine Verantwortung übernommen, sofern dies nicht Teil des Auftrags ist.

7.3 Die Mängelbeseitigung erfolgt zunächst durch Nachbesserung. Scheitert diese, kann der Auftraggeber Minderung oder Rückabwicklung verlangen.

7.4 Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr.

7.5 Bei unberechtigter Mängelanzeige kann DeviTec den entstandenen Aufwand berechnen.



8. Haftung

8.1 DeviTec haftet unbegrenzt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf vertragswesentliche Pflichten und vorhersehbare Schäden.

8.3 Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter.

8.4 Ausnahmen gelten bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Produkthaftung.

8.5 Der Auftraggeber stellt DeviTec und deren Erfüllungsgehilfen von Drittansprüchen frei, wenn diese auf ein Fehlverhalten des Auftraggebers zurückgehen.



9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle geschäftlichen und betrieblichen Informationen.

9.2 Die Pflicht entfällt, wenn Informationen bereits bekannt, allgemein zugänglich oder rechtmäßig von Dritten übermittelt wurden.

9.3 Zur Verfügung gestellte Unterlagen werden sicher aufbewahrt und auf Verlangen herausgegeben.

9.4 Mitarbeiter von DeviTec werden schriftlich zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.

9.5 DeviTec darf personenbezogene Daten an Subunternehmer weitergeben, wenn dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.

9.6 Bei Einverständnis des Auftraggebers darf DeviTec diesen als Referenz angeben.



10. Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke.



11. Vertragslaufzeit und Kündigung

11.1 Dauerschuldverhältnisse ohne feste Laufzeit sind mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar.

11.2 Bei Pflichtverletzung kann nach Fristsetzung gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet. Entstandene Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei berechtigter Kündigung durch den Auftraggeber sind nur nutzbare Leistungen zu bezahlen.

11.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

11.4 Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.



12. Schlussbestimmungen

12.1 Eine Abtretung von Rechten und Pflichten bedarf der schriftlichen Zustimmung von DeviTec.

12.2 Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Auch die Aufhebung dieser Klausel muss schriftlich erfolgen.

12.3 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der DeviTec.

12.4 Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Es gilt dann eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung.

12.5 Die Nutzung von Markenzeichen bedarf der schriftlichen Genehmigung. DeviTec darf mit Zustimmung den Auftraggeber als Referenz nennen.

12.6 Forderungsabtretungen an Dritte sind ausgeschlossen. § 354a HGB bleibt unberührt.